Schulberatung

Als Beratungslehrer stehe ich Ihnen zu Fragen hinsichtlich der Schullaufbahn zur Verfügung. Des Weiteren versuche ich Ihnen bei Schulleistungsproblemen oder sonstigen schulisch relevanten Schwierigkeiten weiterzuhelfen bzw. Sie auf dem Weg der Problemlösung zu begleiten.

 

Wo nötig und sinnvoll arbeite ich eng mit den Schulpsychologinnen (OStRin Katrin Kaempf, OStRin Mareike Weber) sowie der Schulleitung und den Stufenbetreuerinnen zusammen sofern dies nicht mit der selbstverständlich vorrangigen Pflicht zur Verschwiegenheit kollidiert.

 

Ihr Beratungslehrer A. Roß, StD

E-Mail: andreas.ross(at)schule.bayern.de

Zum Übertritt

Sehr geehrte Eltern,

 

das Katharinen-Gymnasium bietet seinen Schülerinnen und Schülern bewährte und auch neue, moderne Strukturen, erfahrene und motivierte Lehrer sowie ein Portfolio an individualisierten Angeboten zur Begleitung unserer Schülerinnen und Schüler. Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

 

Ausbildungsrichtungen

Neu am Gymnasium: Pädagogisches Zusatzangebot

Übertrittsregelungen und Übertrittsinfo

Probeunterricht

Stundentafel in der 5. Jahrgangsstufe

Rechtliches

Vorrücken und Wiederholen

Hier finden Sie allgemeine Informationen des Kultusministeriums zu rechtlichen Fragen, wenn es um die (Nicht-)Versetzung geht. Für Fragen hierzu ist die Klassenlehrkraft erster Ansprechpartner. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Beratungslehrkraft oder ein Mitglied der Schulleitung wenden.

 

Ziel des Gymnasiums: Abschlüsse

Das Ziel des Gymnasiums liegt zuerst im Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife („Abitur“). Damit steht einem erfolgreichen Absolventen des Gymnasiums der Zugang zu prinzipiell allen Hochschulen offen, es müssen jedoch andere, für die jeweilige Hochschule geltende Regelungen beachtet werden (z.B. NC). Zudem bereitet das Gymnasium auf den Eintritt in das Berufsleben vor, nicht wenige Ausbildungsberufe setzen das Abitur voraus. 

 

Mit dem Bestehen der 9. Jahrgangsstufe erhalten Schülerinnen und Schüler automatisch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule. Ähnliches gilt für die 10. Klasse, hier erwerben die Schülerinnen und Schüler automatisch den Mittleren Bildungsabschluss, ohne dass eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden muss. Vor allem der Mittlere Bildungsabschluss eröffnet Alternativen in der Schullaufbahn. Weitere Informationen auch zu anderen Schulabschlüssen erhalten Sie bei der Beratungslehrkraft.

 

Rechtliche Grundlagen

Alle Entscheidungen der Schulleitung und der Lehrkräfte beruhen auf pädagogischen und didaktischen Prinzipien, sind aber natürlich an den rechtlichen Rahmen gebunden, insbesondere das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie die Bayerische Schulordnung (BaySchO) und die Gymnasialschulordnung (GSO). Diese Texte finden Sie auf der hier verlinkten Seite des Kultusministeriums.